Motiv Gesellenprüfung

Gesellenprüfung

In den anerkannten Ausbildungsberufen der Handwerksordnung werden gemäß § 31 Handwerksordnung (HwO) Gesellenprüfungen durchgeführt. Durch die Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Traditionell besteht die Prüfung zum Gesellen im Handwerk aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die überregionalen Prüfungstermine sowie viele weitere Infos finden Sie auf http://www.fachverband-metall-bayern.de/Ausbildung/Gesellenpruefung

Von der Aufforderung zur Anmeldung der Gesellenprüfung bis zur Übergabe des Prüfungszeugnisses, erfolgt jegliche Einteilung sowie Organisation automatisch durch die Feinwerkmechaniker-Innung München-Oberbayern.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Innung.

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs

Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Weg übermitteln:
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Feinwerkmechaniker-Innung München-Oberbayern elektronisch an die Adresse info@feinwerkmechaniker-innung.de übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Keine einfachen E-Mails

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!