Motiv Innungsversammlungen

Innungsversammlungen

Die Innungsversammlung ist oft die einzige Zusammenkunft von Innungsmitgliedern im Jahr. In der Praxis wird die Innungsversammlung auch als Jahreshauptversammlung bezeichnet, vor allem dann, wenn die Regularien, wie z. B. die Jahresrechnung vorgetragen werden oder Neuwahlen anstehen.

Durch den Wandel der Zeit war der Stellenwert und das Interesse der Mitglieder an Innungsversammlungen leider stagnierend. Dabei ist die Innungsversammlung das Organ der Innung, in dem Anträge gestellt und Beschlüsse gefasst werden, die im Rahmen des Zulässigen die Innungsarbeit maßgeblich beeinflussen. Obermeister, Vorstand und Geschäftsführung haben sich an die in der Innungsversammlung beschlossenen Vorgaben zu halten.

Innungsversammlungen vor Ort bei Mitgliedsbetrieben

Damit die Innungsversammlung für die Innungsmitglieder interessanter wird, hat sich der Innungsvorstand dazu entschlossen, diese je nach Möglichkeit direkt in Mitgliedsbetrieben abzuhalten, so dass auch eine Betriebsbesichtigung durchgeführt werden kann.

Dies hat wesentlich zu vermehrtem Besuch dieser wichtigen Veranstaltungen beigetragen, wofür auch und nicht zuletzt der unter den Mitgliedern dadurch geförderte Erfahrungsaustausch ursächlich ist.

Die Innungsversammlung findet in der Regel halbjährlich, aber mindestens jährlich statt. Außerordentliche Innungsversammlungen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Vorstand der Innung ggf. durch die Handwerkskammer einberufen werden.